Download Software darf weiter verkauft werden, so ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die DOAG begrüßt dies.
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http://www.doag.org/home/aktuelle-news/article/download-software-koennen-laut-eugh-weiterverkauft-werden-doag-begruesst-das-urteil.html
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